Der Notdienst unterliegt einem besonderen Vergütungssatz, der sich nach folgenden Gegebenheiten richtet:
| Nach 18.00 Uhr | 25% Aufschlag auf Stundenverrechnungssatz | 
| an Wochenenden | 50% Aufschlag auf Stundenverrechnungssatz | 
| an Sonn- und Feiertagen | 100% Aufschlag auf Stundenverrechnungssatz | 
Zusätzlich fällt eine Grund-Notdienst Pauschale von 25 EUR unabhängig vom Zeitaufwand an.
Alle Kosten und Aufschläge sind tarifvertraglich geregelt.

